Warnwesten

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Pannen - Warnwesten

§ 53a StVZO (Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste)

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Ab dem 1. Juli 2014 muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen eine Warnweste mitgeführt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt war dies nur für Dienstfahrzeuge vorgesehen. Im § 53a StVZO heißt es unter anderem: „Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008, oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen.“ Die Norm DIN EN 471:2003 + A1:2007 verliert ihren Status als harmonisierte Norm zum 30.09.2013 und wird von der EN ISO 20471:2013 abgelöst.

Es ist zu empfehlen für jede Person (Kinder!*) eine Warnweste im Fahrzeug mitzuführen, da in der Regel bei einem Unfall alle Personen das Fahrzeug verlassen und so ggf. auf einer viel befahrenden Strasse oder Bundesautobahn ausserhalb des Kraftfahrzeuges Schutz suchen, oder umherlaufen.

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